Posten von Patientenfotos rechtfertigt Kündigung
Berlin (dpa/tmn) - Pflegekräfte dürfen in sozialen Netzwerken wie Facebook keine Fotos von Patienten veröffentlichen. Machen sie das doch, müssen sie mit einer Kündigung rechnen. Allerdings kann ein Rauswurf in Einzelfällen auch unzulässig sein.
Eine Krankenschwester hat ohne Erlaubnis Fotos von einem Baby auf Facebook veröffentlicht. Ihre Arbeitgeberin kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos sowie vorsorglich fristgemäß.
Sowohl Arbeitsgericht als auch Landesarbeitsgericht hielten die Kündigung für unwirksam. Zwar könnten unerlaubt veröffentlichte Fotos eine außerordentlichen Kündigung rechtfertigen. Im vorliegenden Fall hätte jedoch eine Abmahnung ausgereicht. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: 17 Sa 2200/13).
Das Kind sei aufgrund der Bilder nicht zu identifizieren und die Pflegerin habe es auch nicht bloßgestellt. Es hätten auch keine Rückschlüsse gezogen werden können, in welchem Krankenhaus es lag. Schließlich habe die Arbeitnehmerin die Bilder sofort entfernt, als der Arbeitgeber ihr deshalb Vorhaltungen machte.