Bei der E-Mail-Anrede gilt: Wie du mir, so ich dir
Hamburg (dpa/tmn) - Bei der Anrede in geschäftlichen E-Mails gilt die Regel: Wie du mir, so ich dir. Berufstätige dürfen also so antworten, wie sie angeschrieben wurden, erklärt die Etikette-Trainerin Imme Vogelsang aus Hamburg.
Begrüßt der andere Berufstätige einen in der E-Mail einfach mit „Hallo“, ist es in Ordnung, dieselbe Anrede in der Antwort zu verwenden. Denn dann hat der andere offensichtlich nichts gegen einen so lockeren Tonfall.
Wer umgekehrt etwa einen Kunden anschreibt, beginnt die E-Mail in der Regel besser nicht bloß mit „Hallo“. Das gilt vor allem, wenn Mitarbeiter den Kunden noch nicht so gut kennen. „Die offizielle Anrede ist immer noch 'Sehr geehrter Herr' oder 'Sehr geehrte Frau' - das gilt auch für E-Mails“, erklärt Vogelsang, die Sprecherin des Netzwerks Etikette Trainer International ist.
„Absolut daneben“ sei es, beim ersten Kontakt gleich mit „Lieber Herr“ oder „Liebe Frau“ zu beginnen. Das klingt zu vertraut. Eine mögliche Variante sei es dagegen, den anderen beim zweiten Kontakt mit „Guten Morgen“ oder „Guten Tag“ anzuschreiben. „Das ist eine geschickte Zwischenlösung, nicht ganz so förmlich, aber auch nicht distanzlos.“