Verkürzung bis zu einem Jahr Bei guten Leistungen: Vorzeitiges Ausbildungsende möglich

Hamburg (dpa/tmn) - Erbringen Auszubildende sehr gute Leistungen, ist im Nachhinein eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich. Voraussetzung ist, dass der Jugendliche in der Berufsschule einen Notendurchschnitt von mindestens 2,48 hat, sagt Sarah Persicke von der Handelskammer Hamburg.

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Außerdem muss er im Betrieb sehr positiv auffallen. Eine Verkürzung der Ausbildung ist im Nachhinein um maximal zwölf Monate zulässig. Sind Auszubildende sehr gut, sollten sie in einem ersten Schritt ihren Ausbilder ansprechen. Er kann sich anschauen, ob die Voraussetzungen vorliegen - und dann mit dem Azubi gemeinsam einen Antrag auf Verkürzung bei der zuständigen Kammer stellen.

Wenn der Betrieb nicht einverstanden ist, können Jugendliche auch im Alleingang einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung stellen. Das sei allerdings eher der Ausnahmefall, erläutert Persicke.