Bei Privatnutzung der Firmenkreditkarte droht Kündigung
Nürnberg (dpa/tmn) - Nutzt ein Mitarbeiter eine Firmenkreditkarte privat, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Mit einer Kündigung müssen Arbeitnehmer rechnen, wenn sie dem Arbeitgeber nicht offenbaren, dass sie die Karte privat genutzt haben.
Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin.
In dem vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg verhandelten Fall (Az.: 7 Sa 194/14) war ein Vertriebsingenieur teilweise im Ausland für seinen Arbeitgeber tätig. Für die Ausgaben vor Ort stellte dieser ihm eine Firmenkreditkarte zur Verfügung. Für eine Reise mit privatem Charakter nutzte der Mann ebenfalls die Kreditkarte, ohne das ausdrücklich dem Arbeitgeber mitzuteilen.
Damit riskiert man seinen Arbeitsplatz, entschied das Gericht. Gibt es keine Vereinbarung hinsichtlich der Nutzung der Firmenkreditkarte, dürfen Mitarbeiter sie nicht für private Zwecke nutzen. Zwar dürften Arbeitnehmer nicht direkt gekündigt werden, wenn sie die Kreditkarte für private Ausgaben nutzen. Wenn Mitarbeiter den Arbeitgeber allerdings nicht darüber informieren, dass sie auch private Ausgaben finanziert haben, sei eine Abmahnung entbehrlich, und sie können unmittelbar gekündigt werden. Dies war hier der Fall.