Drei-Schritt-Methode Bei sexueller Belästigung in der Pflege sofort reagieren

Hamburg (dpa/tmn) - Sexuelle Belästigung kann auch Pflegekräfte treffen. Mögliche Täter sind hier nicht nur Vorgesetzte und Kollegen, sondern auch betreute Personen und deren Angehörige. Opfer sollten auf entsprechende Vorfälle sofort und deutlich reagieren.

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Ob es dabei nur um Worte oder auch um körperliche Übergriffe geht, spielt keine Rolle: Was genau eine sexuelle Belästigung ist und was nicht, entscheide zunächst immer der Betroffene - nicht der Täter, erklärt die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Die Experten empfehlen eine Reaktion drei Schritten: Zuerst sprechen Betroffene dabei aus, was gerade passiert ist. Dann sagen sie, wie sie sich dabei fühlen. Und dann fordern sie, was das Gegenüber zukünftig tun oder lassen soll. So weiß das Gegenüber sofort, dass eine Grenze überschritten ist. Konkret klingt das dann etwas so: „Sie haben gerade eine sexuelle Anspielung gemacht. Das verletzt mich. Unterlassen Sie das!“