Berufsbedingter Umzug: Kein Anrecht auf Geld vom Chef

Köln (dpa/tmn) - Eine Abteilung wird an einen neuen Standort verlagert. Das erfordert den Umzug der Mitarbeiter. Die Kosten dafür muss der Arbeitgeber nicht übernehmen. Manchmal ist aber eine Kostenbeteiligung im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung geregelt.

Arbeitnehmer haben grundsätzlich kein Anrecht darauf, dass ihr Arbeitgeber für einen berufsbedingten Umzug aufkommt. „Es gibt keine gesetzliche Regelung dafür“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Dabei sei es egal, ob der Arbeitnehmer wegen einer neuen Aufgabe umziehen muss oder eine ganze Abteilung den Standort wechselt.

Trotzdem blieben Angestellte selten auf den Kosten eines Umzugs sitzen. Oft sei im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eine Beteiligung des Unternehmens an derartigen Umzugskosten vorgesehen. Angestellte sollten sich in der Personalabteilung erkundigen.

Bei größeren Umstrukturierungen gebe es häufig einen Sozialplan. Dieser regelt eventuell auch, in welchem Umfang sich der Arbeitgeber an den Umzügen seiner Mitarbeiter beteiligt. Selbst wenn es in einem Unternehmen gar keine Regeln für Umzüge gibt, lohnt es sich, nachzufragen. Nach Oberthürs Erfahrung beteilige sich der Arbeitgeber meist an den Ausgaben.