Verspätung kann für Arbeitnehmer weniger Lohn bedeuten

Berlin (dpa/tmn) - Der Urlaub war so erholsam. Doch dann verspätet sich der Flieger nach Hause oder fällt ganz aus. Das nervt nicht nur. Das kann auch Ärger mit dem Chef bedeuten, wenn der Arbeitnehmer dadurch zu spät im Büro erscheint.

Ein Beschäftigter trägt das volle Risiko und muss eine Lohnkürzung in Kauf nehmen, wenn er nach dem Urlaub verspätet zur Arbeit kommt. Darauf weist der Arbeitsrechtler Alexander Bredereck aus Berlin hin. Alternativ kann der Arbeitnehmer in manchen Fällen mit seinem Chef verhandeln und ihm beispielsweise anbieten, die Zeit nachzuarbeiten.

Ausnahmen gibt es nach gängiger Rechtsprechung bisher nur bei Naturkatastrophen: Sitzen Arbeitnehmer am Urlaubsort beispielsweise wegen eines Vulkanausbruchs fest, hat es in der Regel keine Konsequenzen, wenn er später als geplant wieder an den Schreibtisch zurückkehrt, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht.

In jedem Fall sollten Berufstätige so schnell wie möglich bei der Arbeit Bescheid geben, wenn sich eine Verspätung abzeichnet: „Da stehe ich in der Informationspflicht und würde auch keine Kosten scheuen“, empfiehlt Bredereck. Erreichen sie den Vorgesetzten nicht, sollten zumindest Kollegen benachrichtigt werden. Meldet sich der Arbeitnehmer dagegen nicht, kann er im schlimmsten Fall eine Abmahnung bekommen.

Auf der sicheren Seite sind Angestellte, wenn sie sich jede Verzögerung oder Umbuchung am Flugschalter schriftlich geben lassen. So können sie bei Bedarf nachweisen, dass sie alles versucht haben, um pünktlich zu sein.