Arbeitnehmer müssen Urlaub nicht abbrechen
Chefs dürfen keine Rückkehr anweisen.
Köln. Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub auch in einer Notsituation der Firma nicht abbrechen. Der Chef dürfe seine Mitarbeiter unter keinen Umständen zurück in den Betrieb holen, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Das gilt nicht nur für Urlaub, der bereits angetreten ist. Hat der Chef den Urlaub etwa für den nächsten Monat bereits genehmigt, dürfe er das nicht mehr rückgängig machen. „Wenn der einmal festgelegt ist, dann gilt das auch.“
Für einige Angestellte der Deutschen Bahn ist das Thema jetzt aktuell geworden: Der Konzern will Mitarbeiter fragen, ob sie freiwillig aus dem Urlaub zurückkommen.
In der Praxis kämen Arbeitnehmer oft zurück in den Betrieb, wenn Not am Mann ist, hat Oberthür beobachtet. Vor allem von einer Führungskraft erwarte der Arbeitgeber in der Regel durchaus, dass sie ihren Urlaub abbricht, wenn sie in der Firma dringend gebraucht wird. Der Arbeitnehmer sollte mit seinem Chef dann aushandeln: Wann bekomme ich die Urlaubstage stattdessen? Übernimmt der Chef auch die Stornierungskosten für gebuchte Reisen? Bekomme ich andere Extras für meine entgangenen Ferien?
Egal, wie gut der Arbeitnehmer verhandelt: Der Chef verlangt viel von ihm. Ein besonders großes Opfer bringen Arbeitnehmer, die auf die Schulferien ihrer Kinder angewiesen sind und deshalb nur in wenigen Wochen des Jahres Zeit mit ihnen verbringen können. Dann lässt sich der Urlaub nicht so leicht verschieben. Auch wenn man den Urlaub später nachholen kann, ist das laut Oberthür kein angemessener Ausgleich. tmn