Bestatter scheitert mit Berufskrankheits-Klage
Mainz (dpa) - Ein Bestatter wollte die Entzündung von Bandscheibe und Wirbeln (Spondylodiszitis) als Berufskrankheit anerkennen lassen. Damit scheiterte er vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz.
Eine entzündete Bandscheibe ist keine Bestatter-Berufskrankheit. Das geht aus einem am Dienstag (13. Dezember) vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz veröffentlichten Urteil hervor. Damit wiesen die Richter die Klage eines Mannes ab, der 20 Jahre als Bestatter gearbeitet hatte (Aktenzeichen: L 4 U 134/11).
Der Mann hatte darauf hingewiesen, dass er in seinem Beruf zwangsläufig mit Körperflüssigkeiten von Leichen in Kontakt komme, was die Infektionsgefahr erhöhe. Dies reiche aus, um bei ihm von einer Berufskrankheit auszugehen.
Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Mann nicht zum Kreis jener Risikopersonen gehört, die in einem Merkblatt zur entsprechenden Berufskrankheit genannt sind. Bei dieser Infektion sei zudem von einer sehr kurzen Ansteckungszeit auszugehen. Das Gericht hatte deshalb untersuchen lassen, ob der Mann im letzten Monat vor Ausbruch der Krankheit Kontakt zu Leichen hatte, bei denen ein erhöhtes Infektionsrisiko bestand. Da dies nicht der Fall gewesen sei, könne auch nicht von einer Berufskrankheit ausgegangen werden.