Betriebsräten steht Schulung in Muttersprache zu

Berlin (dpa) - Firmen müssen Betriebsräten ohne gute Deutschkenntnisse unter Umständen Extra-Schulungen in ihrer Muttersprache bezahlen. Das geht aus einem aktuellen Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.

Voraussetzung für eine zusätzliche Schulung sei jedoch, dass der Kurs für die Betriebsratsarbeit notwendig ist, teilte das Gericht mit. Der Beschluss ist noch nichts rechtskräftig. Im konkreten Fall ging es um Schulungskosten für zwei US-amerikanische Betriebsräte in einem deutschen Unternehmen. Der Betriebsrat hatte seine beiden Mitglieder zu einer dreitägigen Schulung geschickt, auf der in englischer Sprache Grundkenntnisse des deutschen Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts vermittelt wurden. Der Arbeitgeber wollte die Kosten von 1600 Euro pro Tag nicht bezahlen.

Das Gericht sah das anders. Von den Betriebsratsmitgliedern sei nicht zu verlangen, ihr Amt nur bei ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache auszuüben, heißt es in der Begründung (Aktenzeichen: 24 BV 15046/10).