Bewerber dürfen verbindliche Antwort einfordern

Leipzig (dpa/tmn) - Zu- oder Absage? Bewerber müssen planen, wie es bei ihnen beruflich weitergeht. Deswegen dürfen sie beim Vorstellungsgespräch durchaus auf eine verbindliche Rückmeldung bestehen.

Am Ende eines Vorstellungsgespräch sollten Bewerber sich zunächst einmal für das Gespräch bedanken. „Daran dürfen sie aber durchaus die Frage: 'Wie verbleiben wir denn jetzt?' anschließen“, sagt der Karriereberater Peter Krötenheerdt aus Leipzig. Bewerber dürften auch ruhig einen verbindlichen Termin für eine Zu- oder Absage einfordern und müssten sich nicht mit einer vagen Antwort abspeisen lassen. Denn schließlich müssen auch sie planen, wie es weitergeht, so der Experte.

Viele Bewerber seien viel zu zurückhaltend, wenn es darum geht, eine verbindliche Rückmeldung zu erhalten, hat Krötenheerdt beobachtet. Sie scheuten sich, durch eine solche Forderung den Arbeitgeber zu verärgern. Wegen so einer Frage werde man aber nicht abgelehnt. Bewerber sollten nur darauf achten, dass sie die Frage nicht zu fordernd vortragen, sondern möglichst charmant und freundlich bleiben.