Bewerber müssen Behinderung nicht zwingend angeben
Berlin (dpa/tmn) - Bewerber mit Handicap müssen ihre Behinderung im Vorstellungsgespräch nicht zwingend preisgeben. Rechtlich ist das nur erforderlich, wenn sie für die Tätigkeit von Bedeutung ist.
Darauf weist die Stiftung „My Handicap“ auf ihrer Webseite hin. Doch auch wenn es juristisch kein Muss ist: Häufig ist es nicht klug, eine Behinderung zu verschweigen. Das zieht häufig viele Notlügen hinter sich her.
Am besten thematisieren Bewerber ihr Handicap in einer ruhigen Phase des Bewerbungsgesprächs. Wichtig ist, dann nicht nur zu sagen, welche Beeinträchtigung man hat. Vielmehr sollte man es auch so erklären, dass sich der Arbeitgeber darunter etwas vorstellen kann.
In den schriftlichen Bewerbungsunterlagen geben Menschen mit Handicap dieses am besten dann an, wenn es sehr offensichtlich ist. Aber auch hier ist es eine Abwägungssache im Einzelfall.