Bonusmeilen aus Dienstreisen dürfen nicht privat genutzt werden

Köln (dpa/tmn) - Ein Gratis-Flug nach Mallorca oder ein Upgrade von der Economy- in die Business-Class: Vielflieger bekommen mit Bonusmeilen attraktive Vergünstigungen. Doch Vorsicht: Wer dienstlich erworbene Meilen ohne Erlaubnis privat nutzt, kann gekündigt werden.

Unternehmensberater, Manager oder Vertriebler: Manche Arbeitnehmer sitzen beruflich ständig im Flieger - und sammeln mit der Zeit viele Bonusmeilen an. Für einen privaten Wochenendausflug sollten Arbeitnehmer die Meilen aber besser nicht benutzen. „Wer das ohne ausdrückliche Erlaubnis macht, kann seinen Job verlieren“, warnte Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Dienstliche erworbene Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu, wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat.

„Das ist vor Gericht ähnlich schlimm, wie wenn Sie in die Kasse greifen“, erklärte Oberthür. Etwas anderes gelte nur, wenn der Chef die private Nutzung der Meilen ausdrücklich erlaube - und er die Bonusmeilen den Arbeitnehmern schenke.

Bevor Angestellte dienstlich gesammelte Bonusmeilen privat ausgeben, sollten sie schauen, ob es in ihrem Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eine entsprechende Regelung gibt. Auch aus einer betrieblichen Übung kann sich ein Anspruch ergeben, wenn etwa die private Nutzung der Meilen über längere Zeit geduldet worden ist. Fehlen entsprechende Regelungen, sollten Angestellte das Gespräch mit dem Chef suchen und um eine Klärung bitte, rät Oberthür.

Bei Bonuspunkten bei der Bahncard gelte übrigens dasselbe. Auch diese dürften Arbeitnehmer nur privat benutzen, wenn der Arbeitgeber das ausdrücklich erlaubt hat.