Bundesrichter: Urlaub trotz Erwerbsminderungsrente
Erfurt (dpa) - Auch wenn Arbeitnehmer arbeitsunfähig sind und befristet eine Erwerbsminderungsrente bekommen, haben sie Anspruch auf bezahlten Urlaub. Dieser verfällt erst 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Jahres, wie aus einem aktuellen Urteil hervorgeht.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat Klarheit über die Urlaubsansprüche von arbeitsunfähigen Angestellten geschaffen. Diese bekommen auch dann bezahlten Jahresurlaub, wenn sie wegen Krankheit befristet eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch stehe nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien, erklärten die Bundesrichter am Dienstag (7.8.) in Erfurt (Aktenzeichen: 9 AZR 353/10).
Das zeitliche Ansammeln von Urlaubsansprüchen arbeitsunfähiger Arbeitnehmer sei möglich. Allerdings würden Ansprüche 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. Das sei auch vom Europäischen Gerichtshof nicht beanstandet worden.
Einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin aus Baden-Württemberg, die von Ende 2004 bis zur Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses im März 2009 eine Erwerbsminderungsrente erhielt, gestand das Bundesarbeitsgericht für die Abgeltung von Urlaubstagen 3919 Euro für die Jahre 2008 und 2009 zu. Sie hatte die Abgeltung von 149 Urlaubstagen mit mehr als 18 800 Euro brutto beansprucht.