Chef muss Mitarbeitern verlorenes Zeugnis neu ausstellen
Köln (dpa/tmn) - Ein verlorenes oder verschmutztes Arbeitszeugnis bedeutet keinen Totalverlust. Der frühere Arbeitgeber muss es erneut ausstellen, darauf besteht in der Regel ein Rechtsanspruch.
Beschäftigte haben Anspruch auf ein neues Arbeitszeugnis, wenn sie ihr altes verloren haben. Darauf weist Nathalie Oberthür hin, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Das gilt jedenfalls, wenn der Wortlaut des Zeugnisses unstrittig und die Ersatzausstellung nur mit geringem Aufwand verbunden ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Arbeitgeber es nur erneut ausdrucken und unterschreiben muss.
Dazu ist er auch verpflichtet, wenn das Original beschädigt wurde. Ob der Mitarbeiter das selbst verursacht hat, sei dabei unerheblich, sagt Oberthür. Kommt der Chef der Aufforderung nicht nach, können Beschäftigte das Schriftstück zur Not vor Gericht einklagen. Das sei eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag, die der Chef auch nach dem Ausscheiden erfüllen muss, erklärt Oberthür.