Datenlöschung kann zur fristlosen Kündigung führen
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Die Daten eines Beitriebes sind ein extrem sensibler Bereich. Daher sollten Angestellte sehr achtsam mit ihnen umgehen. Der Verlust von wichtigen Informationen kann für Beschäftigte ernste Konsequenzen haben.
Arbeitnehmer müssen mit einer fristlosen Kündigung rechnen, wenn sie eigenmächtig Daten des Betriebs löschen. Wer das macht, verstößt in schwerwiegender Weise gegen seine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten. Darauf weist der Bund-Verlag hin. Er bezieht sich dabei auf ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Az.: 7 Sa 1060/10).
In dem verhandelten Fall hatte ein Account-Manager in seiner Firma verschiedene Daten eigenmächtig gelöscht. Dazu zählten Dateien, Kontakte, E-Mails und Termine. Die beiden Parteien waren gerade in Verhandlungen über die Abänderung oder Aufhebung eines Arbeitsvertrags. Als der Arbeitgeber von der Löschung erfuhr, kündigte er dem Mitarbeiter fristlos.
Das Hessische Landesarbeitsgericht hielt die außerordentliche Kündigung anders als die Vorinstanz für gerechtfertigt. Diese hielt nur eine ordentliche Kündigung für zulässig. Der Beschäftigte verstoße mit der Löschung gegen die Nebenpflicht eines jeden Arbeitnehmers, die Interessen des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Der Verstoß sei auch so schwerwiegend, dass die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist.