Chef zahlt Mindestlohn nicht: Wie Mitarbeiter vorgehen

Berlin (dpa/tmn) - Mit 8,50 Euro pro Stunde kommt 2015 der flächendeckende Mindestlohn. Doch was kann ein Arbeitnehmer tun, wenn der Chef nicht ausreichend zahlt? Für Beratungsbedarf wurde eine telefonische Hotline eingerichtet.

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Am 1. Januar kommt der Mindestlohn - doch was tun, wenn der Chef ihn nicht zahlt? Mitarbeiter sollten zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder der Personalabteilung suchen, rät Helga Nielebock, Leiterin der Abteilung Recht beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Möglicherweise liegt nur ein Missverständnis vor. Ist das nicht der Fall, können sie ihn darauf hinweisen, dass ihm ein Bußgeld droht, wenn er ihn nicht zahlt. Eine andere Möglichkeit ist, den Betriebsrat anzusprechen, wenn er ihn weiter schuldig bleibt. Als letzter Ausweg bleibt die Möglichkeit, den zu wenig gezahlten Lohn vor dem Arbeitsgericht einzuklagen.

Wer Beratungsbedarf hat, kann sich zum Beispiel an die Hotline des Bundesarbeitsministeriums wenden. Sie ist von Montag bis Donnerstag unter 030/60280028 zu erreichen.