Dauernd Überstunden: Diese Rechte haben Mitarbeiter
Köln (dpa/tmn) - Klar kann es bei der Arbeit hin und wieder einmal länger dauern. Doch mancher schiebt regelmäßig Überstunden. Prof. Björn Gaul, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt Arbeitnehmern ihre Rechte:
Müssen Arbeitnehmer überhaupt Überstunden leisten?
Zu Überstunden sind Arbeitnehmer nur verpflichtet, wenn das im Arbeits- oder Tarifvertrag steht oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Da finden sich dann zum Beispiel Formulierungen wie: „Sie sind im Bedarfsfall dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten.“ Steht nichts im Vertrag, gilt die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit.
Ist bei vertraglicher Verpflichtung alles erlaubt?
Der Arbeitgeber muss beim Thema Überstunden immer auch die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen. Muss jemand sein Kind vom Kindergarten abholen, kann der Arbeitnehmer in dem Fall keine Überstunden machen. Der Arbeitgeber muss eine Interessenabwägung vornehmen. Wenn Mitarbeiter aber nur mit einem Bekannten verabredet sind, und dem Arbeitgeber droht eine Vertragsstrafe, weil zum Beispiel ein wichtiges Projekt fertig werden muss, dann ist das Interesse des Arbeitgebers höher zu bewerten. Mitarbeiter müssen die Überstunden dann hinnehmen. Außerdem muss der Arbeitgeber beim Thema Überstunden die Obergrenzen des Arbeitszeitgesetzes beachten. Danach sind in der Regel maximal pro Tag acht, im Ausnahmefall zehn Stunden Arbeit erlaubt. Außerdem muss der Betriebsrat einer angeordneten Überstunde zustimmen. Sonst ist die Weisung unzulässig.
Was kann passieren, wenn Mitarbeiter Überstunden verweigern?
Wenn Mitarbeiter berechtigterweise eine Überstunde verweigern, kann ihnen nichts passieren. Dann gilt das Maßregelungsverbot. Der Arbeitgeber darf niemanden bestrafen, weil er von seinen Rechten Gebrauch macht. Wenn die Weisung allerdings zulässig war, kann die Weigerung im schlimmsten Fall zur Kündigung führen.