Gut aussehen im Netz: Worauf Arbeitnehmer achten müssen
Berlin (dpa/tmn) - „Fliege nach Afrika. Hoffentlich krieg ich kein Aids. Nur ein Scherz. Ich bin weiß!“ Diesen geschmacklosen Scherz twitterte Justine Sacco, bevor sie Ende 2013 in London in einen Flieger nach Kapstadt stieg.
Während des Flugs brach ein Shitstorm über die 30-Jährige herein. Als sie elf Stunden später landete, hatte ihr Arbeitgeber sich bereits öffentlich von ihr distanziert. Wenig später war Sacco ihren Job bei einem großen US-Medienkonzern los.
Das Beispiel zeigt: Was Arbeitnehmer ins Netz schreiben, kann Auswirkungen auf die Karriere haben. Das gilt selbst dann, wenn es sich dabei um private Witze vor überschaubarem Publikum handelt: Als sie sich um Kopf und Kragen twitterte, hatte Sacco in dem sozialen Netzwerk etwa 170 Follower. Doch als die den Witz mit anderen teilten, ging er in kurzer Zeit einmal um die Welt.
Natürlich muss ein unbedachter Post nicht gleich zur Kündigung führen. Trotzdem lohnt sich für Internetnutzer gelegentlich ein Blick in den virtuellen Spiegel: Wie wirkt das, was ich im Netz tue, auf andere? Einen gekünstelten Auftritt muss deshalb zwar niemand hinlegen.
„Das Netz ist ja keine abgekoppelte, fremde Welt, sondern bildet mehr oder weniger das reale Leben ab“, sagt die Kommunikations- und Strategieberaterin Kerstin Hoffmann. „So wie im richtigen Leben kann man sich nicht dauerhaft verstellen.“
In welchen Netzwerken und mit welchen Werkzeugen sich ein Arbeitnehmer am besten präsentiert, hängt immer von der eigenen Person ab. Wer gerne viel schreibt, braucht ein eigenes Blog. Fotos landen bei Instagram, Videos bei YouTube, Kurzes und Bündiges bei Twitter.
Und natürlich spielt auch die Branche eine Rolle. Ein Profil bei Berufsnetzwerken wie Xing und Linkedin ist in machen Bereichen zum Beispiel fast Pflicht, erklärt Hoffmann. Den Rest bestimmt der Job: „Ein Grafikdesigner muss sich natürlich als kreativer erweisen als, sagen wir einmal, ein Buchhalter.“
Problematisch sind direkte Angriffe auf den Arbeitgeber im Netz. „Ich habe natürlich auch als Arbeitnehmer ein Recht auf freie Meinungsäußerung - in einem gewissen Rahmen“, sagt der Rechtsanwalt Michael Terhaag. Beleidigungen wie „Menschenschinder“ seien nicht in Ordnung, beweisbare Tatsachenbehauptungen aber schon. Gegen Gemecker im Stil von „Diese Woche jeden Tag Überstunden...“ spricht also nichts - wenn es denn stimmt.
Wer im Netz gerne kontrovers diskutiert, sollte deshalb wenigstens deutlich machen, dass er damit nicht für seinen Arbeitgeber spricht. Einen Satz wie „Das hier ist meine persönliche Meinung“ in der Twitter-Bio hält Anwalt Terhaag deshalb fast immer für eine gute Idee. „Wenn ich völlig über die Stränge schlage, schützt das aber auch nicht vor den Konsequenzen“, warnt er.
Im besten Fall hat der Arbeitgeber für solche Fälle Social-Media-Guidelines mit Verhaltensregeln für das Netz - oder wenigstens einen festen Ansprechpartner für Fragen und Probleme. „Die Unternehmen, die sich halbwegs für das Thema interessieren, haben das inzwischen fast immer“, sagt Tobias Arns, Bereichsleiter Social Media beim IT-Verband Bitkom. Drei Viertel der Unternehmen in Deutschland (75 Prozent) nutzen nach Angaben des Verbands soziale Netzwerke für die interne oder die externe Kommunikation.