Fristen, Kosten und Dauer Den Arbeitgeber verklagen: Was Arbeitnehmer wissen müssen
Berlin (dpa/tmn) - Den eigenen Arbeitgeber verklagen? Das klingt ziemlich nervenaufreibend. Gründe dafür gibt es aber einige - dazu gehören eine ungerechtfertigte Kündigung oder Abmahnung oder unzulässig wenig Gehalt.
Wichtig ist dabei, den Überblick zu bewahren. Was müssen Arbeitnehmer wissen?
Fristen: Wer sich zum Beispiel gegen eine Kündigung wehren möchte, muss das drei Wochen nach Erhalt der Kündigung tun. „Bei anderen Ansprüchen hab ich in der Regel mehr Zeit“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Auch ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag kann sich lohnen: Hier sind eventuell Ausschlussfristen festgehalten.
Kosten: In der ersten Instanz muss jeder selbst für die Anwaltskosten aufkommen - sie müssen nicht wie sonst üblich von der unterliegenden Seite erstattet werden. „Das bedeutet aber auch: Wenn ich gewinne, muss ich den Anwalt trotzdem aus eigener Tasche bezahlen“, sagt Bredereck. Diese Regelung gilt allerdings nicht für weitere anfallende Kosten wie etwa für die Anreise zum Termin oder einen Sachverständigen.
Verlauf: Bei Verfahren im Arbeitsrecht gibt es zunächst einen Gütetermin. „Hier werden regelmäßig Vergleichsverhandlungen geführt“, erklärt der Fachanwalt. Hat das keinen Erfolg, gibt es einen Termin vor der Kammer. Neben dem Arbeitsrichter sind hier noch zwei ehrenamtliche Beisitzer anwesend, ein Vertreter der Arbeitnehmerseite, ein anderer der Arbeitgeberseite. „Auch hier kann es noch zu einer Einigung kommen.“
Berufung: Gibt es keine Einigung, und es kommt zu einem Urteil, ist eine Berufung vor dem Landesarbeitsgericht möglich. „In der Regel wird sich spätestens hier geeinigt, weil man jetzt ja auch noch die Einschätzung des Berufungsrichters hat.“ Eine Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts ist möglich, wenn sie im Urteil zugelassen wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist. Bei einer Revision überprüft das Bundesarbeitsgericht die Entscheidung der Landesarbeitsgerichte ausschließlich auf Rechtsfehler. Eine neue Beweisaufnahme ist in der Regel nicht möglich.
Dauer: Im Arbeitsgerichtsgesetz heißt es: „Das Verfahren ist in allen Rechtszügen zu beschleunigen.“ Regelmäßig dringe das Gericht auf eine Einigung der beiden Parteien, erklärt Bredereck. Im schlimmsten Fall und bei einem Streit durch alle Instanzen könne es aber auch schnell mal fünf Jahre dauern, bis es ein finales Urteil gibt.