Der Sonntag zwischen Erholung und ökonomischen Zwängen
Leipzig (dpa) - Der Sonntag steht in Deutschland unter besonderem Schutz. Arbeiten an diesem Tag ist eigentlich tabu. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Sonntagsschutz jetzt mit einem Urteil gestärkt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Sonntagsschutz gestärkt. Eine Beschäftigung von Arbeitnehmern in Videotheken, Callcentern oder Bibliotheken an Sonn- und Feiertagen sei nicht erforderlich, entschied das Gericht nun. Damit ist eine Verordnung des Landes Hessen zur Ausweitung der Sonntagsarbeit in weiten Teilen unwirksam (Az.: BVerwG 6 CN 1.13). Die meisten anderen Bundesländer haben ähnliche Regelungen.
Warum gibt es überhaupt Streit um die Sonntagsruhe?
Gewerkschaften und Kirchen beklagen seit langem einen schleichende Aushöhlung der Sonntagsruhe. Sie pochen auf den grundgesetzlichen Schutz des arbeitsfreien Sonntags. „Wir brauchen Polizei, Feuerwehr und Krankenhäuser. Aber wir brauchen keine telefonische Bestellannahme, keine sonntags geöffneten Büchereien und keine Wettannahmestellen“, sagt Bernhard Schiederig, Landesfachbereichsleiter Handel bei Verdi in Hessen. Verdi war einer der Kläger.
Was sagt das Gesetz?
Das Grundgesetz stellt den Sonntag in Artikel 140 unter einen besonderen Schutz. Das Arbeitszeitgesetz legt zudem fest, dass Arbeitnehmer „an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden“ dürfen. Allerdings sind in diesem Gesetz bereits Ausnahmen benannt, etwa für Rettungsdienste, Krankenhäuser, Theater oder Landwirtschaftsbetriebe. Das Arbeitszeitgesetzermächtigt außerdem die Bundesländer, unter bestimmten Voraussetzungen weitere Ausnahmeregelungen zu treffen.
Was steht in der hessischen Regelung?
Die hessische CDU/FDP-Regierung wollte 2011 Branchen eine feste Regelung geben, die bis dahin nur mit Ausnahmegenehmigung sonntags gearbeitet hatten. Das betraf Callcenter, Versandhandelsfirmen, Immobilienmakler, Musterhaus-Ausstellungen, Bibliotheken und Videotheken. Für die Videotheken hatten sich besonders die Liberalen eingesetzt. Brauereien sowie Getränke- und Eishersteller dürfen in der Hauptsaison von April bis Oktober acht Stunden arbeiten. Die hessische Verordnung ändert nichts an Ladenöffnungszeiten, es werden auch nicht mehr verkaufsfreie Sonntage geschaffen.
Wer muss in Deutschland sonntags arbeiten?
Krankenschwestern, Kellner, Busfahrer, Feuerwehrleute, Journalisten - das Arbeitszeitgesetz zählt eine ganze Reihe von Wirtschaftsbereichen auf, die vom Sonn- und Feiertagsschutz ausgenommen sind. Dazu kommen die Sonderregelungen in den Bundesländern.
Wie viele Menschen arbeiten in Deutschland an Sonn- und Feiertagen?
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes arbeitete 2013 mehr als jeder vier Beschäftigte (28 Prozent) gelegentlich oder regelmäßig am Wochenende. Im Jahr davor waren es 28,6 Prozent. Zum Vergleich: 1992 lag der Anteil der Wochenendarbeiter noch bei 20,6 Prozent.
Gibt es auch Vorteile der Sonntagsarbeit?
Laut Arbeitszeitgesetz muss Arbeitnehmern, die an einem Sonntag beschäftigt werden, binnen zwei Wochen ein Ersatzruhetag gewährt werden. Das kann dann auch mal ein freier Donnerstag sein - gut für Behördengänge und Arztbesuche. Dazu kommen Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit, die in Tarifverträgen geregelt sind.
Was hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden?
Das Gericht bestätigte wesentliche Teile eines Urteils des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH). Dieser hatte die sogenannte Bedarfsgewerbeverordnung des Landes für nichtig erklärt, sofern sie die Sonntagsarbeit in Videotheken, Bibliotheken, Callcentern sowie Lotto- und Totogesellschaften betraf. Dem folgten die Leipziger Richter. Sie gaben dem VGH zudem auf, sich noch einmal eingehender mit der Sonntagsarbeit in Brauereien und Eisfabriken zu beschäftigen. Sollten in Hitzeperioden Engpässe bei der Versorgung der Bevölkerung drohen, könnte Sonntagsarbeit in dem Fall erlaubt sein.
Welche Auswirkungen wird das Leipziger Urteil haben?
Es setzt den Ländern Grenzen bei der Ausweitung der Sonntagsarbeit. Ausnahmen von der Sonntagsruhe sind nur zulässig, wenn erhebliche Schäden drohen oder es besondere Bedürfnisse in der Bevölkerung gibt, die gestillt werden müssten. Weil es konkret um die Regelungen des Landes Hessen ging, gelten diese nun in weiten Teilen nicht. Fast alle anderen Bundesländer haben ähnliche Verordnungen, die aber nicht juristisch angegriffen wurden und somit in Kraft sind. Aber auch dort dürfte nun eine politische Diskussion über die Sonntagsruhe geführt werden.