Derbe Äußerungen sind im Arbeitskampf erlaubt
Düsseldorf (dpa/tmn) - Im Arbeitskampf wird häufig mit harten Bandagen gekämpft. Kommt der Frust über schlechte Bezahlung hoch, kennen viele Arbeitnehmer verbal keine Zurückhaltung mehr. Und die ist laut Gerichtsurteil auch nicht nötig.
In einem Arbeitskampf sind derbe Äußerungen durchaus erlaubt. Verbalattacken wie „Bescheißen“ und „Betrügen“ seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 8 SaGa 14/12), wie die „Neue juristische Wochenschrift“ berichtet. Es habe sich um zugespitzte Äußerungen gehandelt und nicht um eine Tatsachenbehauptung im strafrechtlichen Sinn.
In dem verhandelten Fall hatten Arbeitnehmer in einem Sprechchor skandiert, die Arbeitgeberin bescheiße und betrüge sie. Sie fühlten sich von der Arbeitgeberin hintergangen, nachdem diese als Mitglied ohne Tarifbindung in dem für sie zuständigen Arbeitgeberverband gewechselt war. Die Gewerkschaft unterstützte den Protest. Die Arbeitgeberin verlangte jedoch von der Gewerkschaft, im einstweiligen Verfügungsverfahren, derartige Äußerungen zu unterlassen. Die Richter sahen dafür aber keine Veranlassung.