Online-Etikette E-Mail an falschen Adressaten: Den Chef informieren
Limburg (dpa/tmn) - Haben Berufstätige täglich Dutzende E-Mails im Postfach, ist es schnell passiert: In der Hektik des Alltags hat man eine Nachricht an den Falschen geschickt.
Wer das bemerkt, schreibt am besten gleich eine E-Mail hinterher, sagt Agnes Anna Jarosch vom Deutschen Knigge-Rat. Darin erklärt man kurz, was passiert ist, und bittet den Adressaten, die E-Mail zu löschen.
Heikel wird es allerdings, wenn die E-Mail indiskrete Äußerungen enthält. Was nun zu tun ist, hängt von der Brisanz der Indiskretion ab, sagt Jarosch. Wer in einer E-Mail abfällig über Kunden redet und diese Nachricht statt dem Kollegen besagtem Kunden schickt, informiert unter Umständen am besten seinen Chef. Denn wenn das Unternehmen durch die Äußerung Schaden nimmt, sollte der davon wissen und entscheiden, auf welchem Weg nun Schadensbegrenzung betrieben wird. In allen anderen Fällen bleibt nur, sich für die E-Mail zu entschuldigen.
Grundsätzlich sollten Berufstätige immer aufpassen, was sie in E-Mails schreiben und Kritik, Wut oder Ärger niemals dort äußern - auch dann nicht, wenn die Nachricht nur für Kollegen bestimmt ist, sagt Jarosch. Denn dafür passiere es zu häufig, dass eine E-Mail aus Versehen falschen Adressaten erreicht, weil der Absender sich irrt.