Mitarbeitervertretung Eigener Betriebsrat? Filialmitarbeiter haben die Wahl

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Die Arbeitnehmer in Filialen oder Außenstellen eines Unternehmens können ihren eigenen Betriebsrat wählen - sie müssen es aber nicht. Stattdessen können die Mitarbeiter in sogenannten Betriebsteilen auch beschließen, an einer zentralen Betriebsratswahl teilzunehmen.

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Das geht formlos mit einer Abstimmung, erklärt der Bund-Verlag in seinem Blog für Betriebsräte. Das Ergebnis muss dem sogenannten Hauptbetriebsrat allerdings spätestens zehn Wochen vor dem Ende seiner Amtszeit vorliegen.

Einen eigenen Betriebsrat dürfen die Beschäftigten in Filialen oder Außenstellen unter zwei Voraussetzungen wählen: Erstens muss es genug Mitarbeiter geben - also in der Regel fünf Arbeitnehmer. Und zweitens muss der Betriebsteil vom Hauptbetrieb deutlich getrennt sein - entweder räumlich oder durch seine Aufgaben und seine Organisation.