Ausbildungsordnung ändert sich Einzelhandel-Azubis: Spezialisierung auf Onlineshops möglich

Nürnberg (dpa/tmn) - Wer Einzelhandelskaufmann werden möchte, kann sich künftig bereits während seiner Ausbildung auf den Onlinehandel spezialisieren. Darauf weist die Bundesagentur für Arbeit hin.

Die Ausbildungsordnung ändert sich zum August. Dann wird es neu eine sogenannte Wahlqualifikation Onlinehandel geben. Außerdem soll nun dauerhaft die Abschlussprüfung in zwei Teile gegliedert sein - es gibt also nicht mehr eine einzige Prüfung am Ausbildungsende.

Einzelhandelskaufmann ist eine dreijährige Berufsausbildung, die es in verschiedenen Bereichen vom Modehaus bis zum Baumarkt gibt. Mehr als 30 000 Jugendliche beginnen jedes Jahr neu diese Ausbildung.