Wer seinen Hund mit ins Büro nehmen will, muss vorher um Erlaubnis bitten. „Denn einen rechtlichen Anspruch, seinen Hund mitzubringen, hat man als Arbeitnehmer nicht“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Mitarbeiter könnten allein auf das Verständnis ihres Vorgesetzen hoffen.
Hat der Arbeitgeber das Mitbringen von Hunden ausdrücklich verboten, sollten sich Arbeitnehmer auch daran halten. „Denn sonst kassiert der Arbeitnehmer im schlimmsten Fall eine Abmahnung“, erklärt Oberthür. Außerdem könne der Arbeitgeber den Lohn des Arbeitnehmers kürzen, wenn dieser nur bereit sei zu arbeiten, wenn der Hund mitkommen darf.