In dem verhandelten Fall hatte der Betreiber eines Callcenters seinen Mitarbeitern das Essen am Arbeitsplatz untersagt, ohne den Betriebsrat zu beteiligen
Er bestritt, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Der erwirkte daraufhin im einstweiligen Rechtsschutz erfolgreich, dem Arbeitgeber zu untersagen, die Anweisung zu erteilen.