Essen im Büro Essverbot am Arbeitsplatz: Betriebsrat darf Mitreden
Berlin (dpa/tmn) - Will der Arbeitgeber das Essen am Arbeitsplatz untersagen, hat der Betriebsrat in der Frage ein Mitbestimmungsrecht. Darauf weist der Bund-Verlag hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: 7 TaBVGa 520/16).
27.10.2016
, 11:28 Uhr
In dem verhandelten Fall hatte der Betreiber eines Callcenters seinen Mitarbeitern das Essen am Arbeitsplatz untersagt, ohne den Betriebsrat zu beteiligen
Er bestritt, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Der erwirkte daraufhin im einstweiligen Rechtsschutz erfolgreich, dem Arbeitgeber zu untersagen, die Anweisung zu erteilen.