EuGH: Feuerwehrmann bekommt Ausgleich für lange Arbeit
Luxemburg (dpa) - Ein Feuerwehrmann aus Sachsen-Anhalt hat vor dem Europäischen Gerichtshof im Kampf gegen überlange Arbeitszeiten einen Sieg errungen. Danach gilt auch für Feuerwehrleute im Einsatz höchstens eine 48-Stunden-Woche.
Wer als Brandbekämpfer ständig länger im Einsatz ist, hat Anspruch auf Freizeit oder Geld. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag (25.11.) in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-429/09). Das Urteil könnte Signalwirkung auch für andere Einsatzkräfte wie Polizisten haben.
Im konkreten Fall hatte ein Berufsfeuerwehrmann der Stadt Halle in Sachsen-Anhalt geklagt. Als Fahrzeugführer beim Brandschutz musste der Mann laut Dienstplan über Jahre hinweg im Schnitt pro Woche 54 Stunden arbeiten. Das ist deutlich länger als die 48-Stunden-Woche, die die EU-Arbeitszeitrichtlinie erlaubt. Sie schreibt vor, dass die Arbeitszeit in einem Zeitraum von sieben Tagen einschließlich Bereitschaftsdienst, Arbeitsbereitschaft und Überstunden im Schnitt nicht über 48 Stunden liegen darf.
Für die rechtswidrig abgeleistete Mehrarbeit verlangte der verbeamtete Mann eine Entschädigung, was die Stadt Halle ablehnte. Das Verwaltungsgericht Halle entschied, dass der Feuerwehrmann nach nationalem Recht keinen Anspruch auf Ausgleich habe.
Das sahen Europas höchste Richter anders. Auch wenn der Dienstherr eine längere Arbeitszeit festsetze, könne sich der Kläger auf EU-Recht berufen, „um die Haftung der Behörden auszulösen und Ersatz des Schadens zu erlangen, der ihm durch den Verstoß gegen diese Bestimmung entstanden ist“, schrieben die Richter in dem Urteil.
Die Form der Entschädigung sei Sache des Mitgliedsstaates und müsse „dem erlittenen Schaden angemessen sein“. Sowohl Freizeitausgleich als auch finanzielle Zahlungen seien möglich. Zahlen müsste dies die öffentliche-rechtliche Hand, im konkreten Fall also die Stadt Halle oder das Land Sachsen-Anhalt.