Fortbildung: Rechte und Pflichten beim Bildungsurlaub

Bonn (dpa/tmn) - Für eine Weiterbildung bezahlt Urlaub nehmen - in 12 von 16 Bundesländern ist das möglich. Dort gibt es einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub. Die Palette der Angebote reicht vom Rhetorik- bis zum Yoga-Kurs.

Fünf Tage Extra-Urlaub im Jahr - wer würde da nicht zugreifen? Die Antwort überrascht: mehrere Millionen Arbeitnehmer in ganz Deutschland. In 12 von 16 Bundesländern haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub zusätzlich zum vertraglich geregelten Erholungsurlaub. Nur für Arbeitnehmer in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen gilt dieser Rechtsanspruch nicht.

Offizielle Zahlen gibt es keine, doch sind sich alle Experten einig: Viel zu wenig Arbeitnehmer nutzen ihren Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub. Dabei ist das Angebot attraktiv: fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr für berufliche Weiterbildung. In einigen Bundesländern können auch zehn Tage am Stück innerhalb von zwei Jahren beantragt werden. Das Spektrum reicht dabei von konkreten fachlichen Fortbildungen über politische Seminare und Sprachreisen bis hin zu persönlichkeitsbildenden Kursen.

„Wenn es im Betrieb üblich ist, wird Bildungsurlaub meist von allen genommen“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Aber in den Betrieben, in denen es nicht üblich sei, machen Arbeitnehmer aus Unkenntnis oder aus Angst vor der Reaktion des Arbeitgebers ihr Recht nicht geltend.

Damit ein Arbeitnehmer bei einem nicht verständnisvollen Chef zu seinem Recht kommt, beachtet er beim Antrag auf Bildungsurlaub am besten vier Schritte. Als erstes sollte er alle Unterlagen zusammenstellen, die belegen, dass der ausgewählte Kurs ein Bildungsurlaub ist. Hierzu gehörten zum Beispiel das Seminarprogramm sowie ein Ausdruck der Anerkennung des Bildungsträgers durch das Bundesland, zählt Reinold Mittag, Fachanwalt für Arbeitsrecht, auf.

Als nächstes reicht der Arbeitnehmer seinen Antrag auf Bildungsurlaub samt Unterlagen mindestens sechs Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber ein. Musteranträge gibt es beim Kursanbieter oder den Gewerkschaften. „Im dritten Schritt prüfe ich nach drei Wochen die Reaktion des Arbeitgebers: Zusage, Absage oder Schweigen?“, sagt Arbeitsrechtler Mittag. Ein dreiwöchiges Schweigen gelte in Nordrhein-Westfalen als Zustimmung des Arbeitgebers. Nach der Veranstaltung sollte der Arbeitnehmer dann Schritt vier nicht aus den Augen verlieren: die Teilnahme nachweisen.

Einen Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen, darf der Arbeitgeber in den Bundesländern, in denen der Rechtsanspruch gilt, nur aus zwei Gründen. Der eine ist, dass er das ausgewählte Kursangebot grundsätzlich akzeptiert, der beantragte Zeitraum aber aus betrieblichen Gründen nicht passt. Der andere, wenn er das vom Arbeitnehmer ausgewählte Seminar nicht als Bildungsurlaub anerkennt.

Ist letzteres der Fall, habe der Gesetzgeber etwa in Nordrhein-Westfalen eine Sonderregelung erlassen: „Der Arbeitnehmer kann eine Gleichwohl-Erklärung abgeben und trotz der Ablehnung des Arbeitgebers in den Bildungsurlaub gehen“, erklärt Mittag.

In einem solchem Fall kann der Arbeitgeber zwar das Gehalt zurückhalten. Der Arbeitnehmer kann es aber einklagen, indem er nachweist, dass der gewählte Kurs in Nordrhein-Westfalen als Bildungsurlaub anerkannt ist. In anderen Bundesländern können Arbeitnehmer vor Gericht eine einstweilige Verfügung einreichen.

Doch regeln die Gesetze nicht nur Pflichten des Arbeitgebers: „Als Arbeitnehmer muss ich einen Bildungsurlaub ordnungsgemäß durchführen“, warnt Fachanwalt Bredereck. Wer ihn nur vortäuscht und in Wirklichkeit etwas anderes macht, riskiere die fristlose Kündigung.