Für Aufstiegsstipendium noch bis 13. Januar bewerben
Köln (dpa/tmn) - Finanzspritze für Lernwillige: Wenn Berufstätige sich mit einem Studium weiterbilden wollen, können sie sich noch bis zum 13. Januar für ein Aufstiegsstipendium bewerben. Voraussetzung ist, dass die Bewerber noch keinen Hochschulabschluss besitzen.
Berufserfahrene, die ein Studium aufnehmen möchten, können sich noch bis zum 13. Januar für ein Aufstiegsstipendium bewerben. „Die aktuelle Online-Bewerbung ist ab dem 22. Oktober freigeschaltet“, erklärt Andreas van Nahl von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Das Stipendium ist für all jene interessant, die nach einem ersten Berufsabschluss sowie mindestens zwei Jahren Berufserfahrung einen ersten Hochschulabschluss anstreben. Wer das Stipendium bekommt, erhält aus Mitteln des Bildungsministeriums monatlich 670 Euro, wenn er Vollzeit studiert. Hinzu kommt ein Büchergeld von 80 Euro. Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden.
Absolvieren Berufstätige einen berufsbegleitenden Studiengang erhalten sie bis zu 2000 Euro jährlich. Voraussetzung ist, dass Bewerber noch keinen ersten Hochschulabschluss haben. Außerdem müssen sie nachweisen können, dass sie bislang in Ausbildung oder Beruf besonders leistungsfähig waren. Das wird dann angenommen, wenn sie etwa eine Ausbildung mit der Note 1,9 und besser abgeschlossen haben oder der Arbeitgeber sie für das Stipendium vorschlägt. Bislang erhielten rund 5000 Stipendiaten die Förderung.