Vielzahl an Kriterien Auch ohne Einserschnitt zum Stipendium
Berlin (dpa/tmn) - In Deutschland gibt es Schätzungen zufolge etwa 2500 Stipendiengeber. Dahinter stecken Stiftungen, Parteien, Kirchen, Begabtenförderungswerke oder Unternehmen.
Manche fördern Studierende über mehrere Semester, andere vergeben Stipendien gezielt für Abschlussarbeiten, Hilfsmittel oder etwa Auslandsaufenthalte.
Für ein Stipendium müssen sich Interessierte nicht direkt zum Studienbeginn bewerben. Dennoch rät Alina Fuchs von der Zentralen Studienberatung der Fachhochschule Münster, sich möglichst früh zu informieren und zu kümmern. Eine Gelegenheit dazu haben Studierende etwa am Stipendientag, den viele Hochschulen regelmäßig anbieten. Dort stellen sich Stipendiengeber vor und nehmen sich Zeit für Fragen. „Wer sich früh im Studium bewirbt, kann über einen längeren Zeitraum gefördert werden“, sagt Fuchs. Oft liegt der Einsendeschluss auch drei bis sechs Monate vor dem Beginn der Förderung.
Im Internet finden Interessierte zahlreiche Stipendien - eine Übersicht bietet etwa die Seite „stipendienlotse.de“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Dort kann man Angebote nach verschiedenen Kategorien und Kriterien filtern und so passende Stipendien finden. Auch wer keinen Einserschnitt vorweisen kann, hat Chancen. „Stipendien gibt es für jedermann“, sagt Mira Maier, Gründerin und Geschäftsführerin der Plattform myStipendium.de. Die Vergabe muss nicht von Noten oder Bedürftigkeit abhängen. Wichtig können auch das Fach, der Beruf der Eltern oder der Geburtsort sein.
Gerade bei politisch, konfessionell, wirtschaftlich oder gewerkschaftlich orientierten Stiftungen sollten sich Studierende fragen: „Welche Werte vertritt die Stiftung? Passt das zu mir?“ Wenn ja, diese Punkte am besten im Motivationsschreiben erwähnen. Beim Anschreiben gebe es kein Richtig oder Falsch. Fuchs empfiehlt aber Bewerbern sich authentisch zu präsentieren.
Die Bewerbung muss nicht unbedingt aufwendig sein: „Je kleiner die Stiftung, desto weniger Aufwand bei der Bewerbung“, sagt Maier. Bei großen Stiftungen gibt es meist die Möglichkeit, sich online zu bewerben. Zeit investieren sollten Studierende aber in die Recherche und das Formulieren des Motivationsschreibens, das oft gefördert wird. Nach der schriftlichen Bewerbung vergeben manche Anbieter direkt das Stipendium, bei anderen folgen dann erst Auswahlgespräche.
Bei vielen Stipendien steht die finanzielle Förderung im Vordergrund. Doch manche Anbieter fördern immateriell, etwa mit Seminaren oder Workshops. Bei solchen Veranstaltungen kann eine Anwesenheitspflicht gelten. Somit fällt auch der Aufwand, den man während des Stipendiums betreiben muss, ganz unterschiedlich aus. „Es gibt Stiftungen, bei denen es nur eine Auftaktveranstaltung gibt - und das war’s. Andere erwarten auch ein gewisses Engagement“, sagt Fuchs. Manchmal werden Stipendiaten mehr einbezogen. Sie sollen dann etwa bei Veranstaltungen über die Stiftung und die Förderung informieren.
Aussicht auf Erfolg ist gar nicht so ungewöhnlich: Zwar bewerben sich relativ viele Studierende bei den bekannten Begabtenförderungswerken, kleinere Stiftungen haben dagegen oft nur wenige Bewerber, erklärt Maier. „Manche Plätze bleiben deshalb einfach frei.“ Darum sei es in jedem Fall lohnenswert, eine Bewerbung abzuschicken - etwas verlieren kann man dabei schließlich nicht.
Die Förderhöhe variiert. Das kann unter Umständen Fragen zu Versicherungs- und Steuerbelangen aufwerfen. Im Normalfall sind Stipendien aber steuerfrei. Sie werden auch nicht auf das Kindergeld angerechnet. Ob sich das Stipendium auf den Anspruch auf Bafög auswirkt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel sind die meisten Stipendien in ihrer Höhe vergleichbar mit der Höhe der Bafög-Förderung. Wer also ein Stipendium von einem Begabtenförderungswerke bekommt, das den allgemeinen Lebensbedarf und die Ausbildungskosten voll abdeckt, bekommt kein Bafög. Eine Doppelförderung ist laut BMBF nicht möglich. Der Vorteil des Stipendiums: Studierende müssen es nicht zurückzahlen.
Anders sieht es aus, wenn man ein Stipendium bis zu einer Höhe von 300 Euro erhält, dann ist es anrechnungsfrei. Ein Beispiel dafür ist das Deutschlandstipendium.