Wer sich Geprüfter Übersetzer nennen will, muss unter anderem mit Tools wie Datenbanken arbeiten können und in der Lage sein, computergestützt zu recherchieren und Informationsquellen kritisch zu bewerten. Außerdem lernen Übersetzer, Projekte zu planen - und müssen diese Fähigkeit auch in der praktischen Prüfung unter Beweis stellen.
Die neue Fortbildungsordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Voraussetzung für die Weiterbildung zum Übersetzer ist eine kaufmännische oder verwaltende Berufsausbildung, außerdem brauchen Übersetzer mindestens ein Jahr Jobpraxis und natürlich gute Fremdsprachenkenntnisse.