Gericht: Stundenlohn von zwei Euro ist sittenwidrig
Berlin (dpa) - Es sollte eine zusätzlicher Verdienst zum Harz-IV sein. Doch das Gericht sah in den 100 Euro im Monat dennoch Lohndumping. Die Bürohilfen eines Anwaltes mussten dafür zu viele Stunden arbeiten.
Arbeitgeber dürfen Hartz-IV-Empfängern nicht nur zwei Euro Stundenlohn zahlen. Auch wenn es um einen Hinzuverdienst gehe, sei eine so geringe Entlohnung schlicht sittenwidrig, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Ein Jobcenter hatte dagegen geklagt, dass ein Rechtsanwalt zwei Hartz-IV-Empfänger für 100 Euro im Monat als Bürohilfen beschäftigte, ihnen dabei aber so viel Arbeit aufbürdete, dass am Ende ein Stundenlohn von weniger als zwei Euro übrig blieb. Auch die Richter sahen darin Lohnwucher - samt einer „verwerflichen Gesinnung des Arbeitgebers“. Das Jobcenter verlangt nun Nachzahlung. Eine Revision am Bundesarbeitsgericht ist nicht möglich.