Kein hitzefrei für Arbeitnehmer

Dortmund (dpa/tmn) - Wird es draußen unerträglich heiß, bekommen Schüler mitunter hitzefrei. Bei Arbeitnehmern gibt es etwas Vergleichbares nicht.

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Zwar ist in der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 festgelegt, dass die Temperatur in Arbeitsräumen nicht über 26 Grad liegen soll, teilt die Bundesanstalt für Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz (Baua) mit.

Nach Paragraf 4 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber außerdem dazu verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit vermieden wird. Daraus resultiert aber kein Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder hitzefrei.