Ein feiner Unterschied Kranke Arbeitnehmer sind nicht immer arbeitsunfähig
Berlin (dpa/tmn) - Arbeitnehmer müssen zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit unterscheiden. „Nicht jede Krankheit führt zu einer Arbeitsunfähigkeit“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Er nennt ein Beispiel: Als Dachdecker könne man mit einem gebrochenen Bein nicht mehr arbeiten - man ist arbeitsunfähig. Wer jedoch im Büro tätig ist, kann möglicherweise auch mit dieser Verletzung seiner Arbeit nachgehen - er ist krank.
Vom Arzt bekommen Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - das heißt, sie sind arbeitsunfähig erkrankt. Die Art der Erkrankung ist auf dieser Bescheinigung für den Arbeitgeber nicht angegeben. „Bei bestehender Arbeitsunfähigkeit darf der Arbeitgeber auch keine Weisungen erteilen, die die Tätigkeit selbst betreffen“, erklärt der Anwalt. Übergaben oder das Beenden der aktuellen Aufgabe kann der Chef also nicht einfordern.
Bredereck appelliert allerdings an den gesunden Menschenverstand. Wer sich beim Vorgesetzten und den Kollegen nicht unbeliebt machen will, sollte zumindest noch eine geordnete Übergabe machen und den Kollegen so weit wie möglich entgegenkommen. „Wer allerdings aufgrund der Schwere der Erkrankung hierzu schlichtweg nicht mehr in der Lage ist, hat auch keine entsprechenden Pflichten.“