Kündigung wegen Facebook-Eintrags
Krefeld (dpa) - Ein Mitteilungsdrang auf Facebook kann für Arbeitnehmer gefährlich werden. Das musste jetzt ein Lagerist erfahren, der trotz Bandscheibenvorfalls seine schwangere Frau hochhob - und davon Bilder postete.
Er war wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben, hob aber bei seiner Hochzeit seine schwangere Frau hoch - und veröffentlichte Fotos davon auf Facebook: Das hat einen Lageristen aus Viersen jetzt seinen Job gekostet. Der 21-Jährige einigte sich mit seinem bisherigen Arbeitgeber auf einen Vergleich, wie am Donnerstag (15. August) bekanntwurde. Demnach bleibt es bei einer Kündigung, allerdings wurde die fristlose Entlassung in eine „normale“ Aufhebung des Arbeitsverhältnisses umgewandelt. Außerdem erhält der 21-Jährige - inzwischen Vater eines Kindes - eine Abfindung.
Auf Facebook waren drei Fotos eingestellt, die zeigten, wie der 21-Jährige bei der Hochzeit im Juni seine hochschwangere Braut durch ein ausgeschnittenes Herz trägt. Er war zu diesem Zeitpunkt schon seit einem Monat wegen des Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben. Durch diese Aktion habe der Lagerist den Heilungserfolg gefährdet und sich grob genesungswidrig verhalten, hatte der Arbeitgeber - eine Spedition aus Willich - argumentiert. Dass er geheiratet hat, während er krankgeschrieben war, spielte dabei keine Rolle.
Der 1,95 Meter große gekündigte Mann vertrat die Auffassung, er habe seine Ehefrau im Überschwang der Gefühle einmal kurz hochgehoben - das rechtfertige keine Kündigung. „Meine Frau ist 1,67 Meter groß und hat selbst hochschwanger nur 62 Kilo gewogen.“ Drei Tage nach der Hochzeit bekam er die fristlose Kündigung. Das Kind kam am 5. Juli zur Welt.
Arbeitsrechtler raten Arbeitnehmern generell zur Vorsicht in sozialen Netzwerken. Es passiere häufiger, dass krankgeschriebene Beschäftigte entlassen werden, weil sie im Karneval oder bei Umzügen Höchstleistungen erbringen und Bilder davon auf Facebook einstellen. Der Krefelder Arbeitsgerichtsdirektor Olaf Klein betont, dass als Kündigungsgrund generell anerkannt wird, wenn krankgeschriebene Arbeitnehmer genesungswidrig handeln.
Einen ähnlichen Fall hatte vor zwei Jahren das Düsseldorfer Arbeitsgericht zu verhandeln: Eine angehende Friseurin verlor ihren Ausbildungsplatz, weil sie sich laut ihrem Chef krankgemeldet hatte und dann nach Mallorca geflogen war. Auf Facebook habe sie gepostet: „Ab zum Arzt und dann Koffer packen.“