Kündigung wegen Fehlern ist schwierig
Berlin (dpa/tmn) - Ein Chef kann einem Mitarbeiter kündigen, wenn dieser mehrfach gegen Regeln verstößt und Fehler macht. Jedoch muss er zunächst prüfen, ob er durch technische oder organisatorische Vorkehrungen die Fehler des Mitarbeiters künftig vermeiden kann.
Sonst ist die Kündigung unwirksam.
In dem verhandelten Fall hatte ein Hersteller von Medizintechnik einer Mitarbeiterin gekündigt. Sie hatte in einem Reinraum gearbeitet. In einer Abmahnung warf ihr der Arbeitgeber vor, nicht die Qualitätskriterien zu erfüllen. Seine Kündigung stützte er darauf, dass sie versucht habe, Behälter in den Reinraum mitzunehmen, die dort nicht verwendet werden dürfen.
Das Arbeitsgericht Berlin hielt die Kündigung für unwirksam (Az.: 28 Ca 5695/14). Der Mitarbeiterin konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie absichtlich die falschen Behälter mit hineingenommen hatte. Der Arbeitgeber hätte zunächst technische und organisatorische Maßnahmen treffen müssen, damit solche Fehler unterbleiben. Es gab zwei Arten von Behälter, von denen Arbeitnehmer nur eine in den Reinraum mitnehmen dürfen. Sie seien nahezu identisch und nur zu unterscheiden durch einen kleinen Aufdruck. Nach Ansicht des Gerichts hätte der Arbeitgeber zunächst die Unterscheidbarkeit der Behälter verbessern müssen, um Verwechslungen vorzubeugen.