Kündigung wegen HIV-Infektion in Probezeit

Berlin (dpa) - Die Kündigung eines Mannes wegen seiner HIV-Infektion in der Probezeit bei einer Pharmafirma war rechtens. Das hat das Arbeitsgericht Berlin nach einer Mitteilung vom Freitag (5. August) entschieden.

Das Gericht begründet sein Urteil: Da der Mann keine sechs Monate als Chemisch-Technischer Assistent bei dem Unternehmen beschäftigt war, könne das Kündigungsschutzgesetz noch nicht angewendet werden. Dies greife erst nach einem halben Jahr Betriebszugehörigkeit, sagte ein Gerichtssprecher. Gegen das Urteil vom 21. Juli kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (Aktenzeichen: 17 Ca 1102/11)

Das Unternehmen hätte dem Mann auch ohne Begründung kündigen können, sagte der Sprecher. Es liege im Ermessen des Arbeitgebers, ob er einen Mitarbeiter über die Probezeit hinaus weiterbeschäftigen wolle. Die Kündigung ist nach Gerichtsangaben auch nicht willkürlich ausgesprochen worden, weil die vom Unternehmen angeführten Gründe nachvollziehbar seien. Wäre der Arbeitnehmer nach mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit wegen seiner Infektion mit dem Aids-Erreger entlassen worden, wäre das nicht rechtens gewesen, sagte der Sprecher.