Kundenbeschwerde kann zur Kündigung führen
Köln (dpa/tmn) - Sind Kunden mit der Leistung eines Mitarbeiters unzufrieden, kann der Arbeitgeber ihm kündigen. Die Voraussetzungen sind jedoch hoch. Der Kunde muss mit einem Nachteil für den Arbeitgeber drohen, für den Fall, dass der den Arbeitnehmer nicht entlässt.
Die Kündigung muss das letzte Mittel sein, und dem Arbeitgeber muss ein schwerer, wirtschaftlicher Schaden entstehen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Sie informiert über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln (Az.: 1 Ca 5854/14).
In dem verhandelten Fall arbeitete eine Frau bei einer Firma, die Dienstleistungen im Bereich Reinigung und Catering erbringt. Die Mitarbeiter des Unternehmens sind auch in anderen Betrieben tätig. Ein Kunde erteilte der Frau Hausverbot. Er begründete das damit, dass sie andere Mitarbeiter mobbe und schlecht arbeite. Darauf kündigte ihr der Arbeitgeber. Die Frau fühlte sich ungerecht behandelt und klagte.
Mit Erfolg. Die Kündigung ist unwirksam, stellte das Gericht fest. Zu seinen Vorwürfen hätte der Arbeitgeber konkrete Ausführungen machen müssen. Die pauschale Behauptung, unzufrieden zu sein, reicht nicht aus. Weiter habe der Kunde auch nicht mit einem Abbruch der Geschäftsbeziehungen gedroht, wenn der Arbeitgeber die Frau weiterbeschäftigt. Er habe der Arbeitnehmerin vielmehr ein Hausverbot erteilt. Vor der Kündigung hätte der Arbeitgeber zunächst einmal alle anderen in Betracht kommenden Mittel ausschöpfen müssen, um einen weiteren Einsatz des Mitarbeiters beim Kunden zu erreichen. Dazu hätte er außerdem mit der Geschäftsführung des Kunden sprechen müssen, nicht mit einer hierarchisch untergeordneten Person.