Voraussetzung ist, dass der Betroffene in den zwei Jahren vor der Meldung der Arbeitslosigkeit zwölf Monate lang mindestens zwei versicherungspflichtige Beschäftigungen ausgeübt hat. Außerdem muss er einen dieser Jobs weiterhin haben.
Die Höhe des Teilarbeitslosengelds richtet sich nach dem zuletzt erzielten pauschalierten Nettoentgelt in dem Job, der nicht mehr ausgeübt wird. Teilarbeitslosengeld wird für maximal 180 Kalendertage gezahlt.