Mehrere Jobs: Anspruch auf Teilarbeitslosengeld?
Nürnberg (dpa/tmn) - Wenn Menschen mehrere Jobs haben und einen davon verlieren, können sie einen Anspruch auf Teilarbeitslosengeld besitzen. Darauf weist die Bundesarbeitsagentur in einer Broschüre hin.
01.04.2016
, 05:00 Uhr
Voraussetzung ist, dass der Betroffene in den zwei Jahren vor der Meldung der Arbeitslosigkeit zwölf Monate lang mindestens zwei versicherungspflichtige Beschäftigungen ausgeübt hat. Außerdem muss er einen dieser Jobs weiterhin haben.
Die Höhe des Teilarbeitslosengelds richtet sich nach dem zuletzt erzielten pauschalierten Nettoentgelt in dem Job, der nicht mehr ausgeübt wird. Teilarbeitslosengeld wird für maximal 180 Kalendertage gezahlt.