Mit Elterngeld kann Teilzeit gearbeitet werden

Berlin (dpa/tmn) - Nicht jeder möchte es, aber viele Eltern wissen es einfach gar nicht: Wer Elterngeld bekommt, darf trotzdem arbeiten gehen. Allerdings ist die Wochenstundenzahl dann begrenzt.

Arbeitnehmerin A hatte ein Kind bekommen. Ein paar Monate nach der Geburt wollte sie anfangen, wieder ein paar Stunden Teilzeit zu arbeiten. Sie war sich jedoch nicht sicher, ob das mit dem Elterngeld vereinbar ist. „Das ist ein häufiges Missverständnis“, sagt Michael Tell, Ratgeberautor zum Thema Elterngeld. „Viele denken, dass sie nicht nebenher arbeiten dürfen, wenn sie Elterngeld bekommen.“ Das sei jedoch nicht der Fall. Bis zu 30 Wochenstunden sind erlaubt. Kommen Arbeitnehmer allerdings über diese Grenze, entfällt das Elterngeld. Wer Teilzeit arbeiten will, sollte daher genau auf die Stundenanzahl schauen.

Tell rät, sich bereits zum Beginn der Schwangerschaft Gedanken zum Thema Elterngeld zu machen. In einigen Fällen könne es sich für werdende Eltern nämlich lohnen, vor dem Antrag auf Elterngeld die Steuerklasse zu wechseln. Solche Sachen vorzubereiten, brauche jedoch Zeit. Bevor Arbeitnehmer sich für einen solchen Schritt entscheiden, sollten sie außerdem vorher mit einem Steuerberater sprechen.

Das Elterngeld wurde als Lohnersatz für Mütter und Väter eingeführt, die nach der Geburt eines Kindes ihre Berufstätigkeit unterbrechen. Es ist 67 Prozent des letzten Nettogehalts hoch. Das Elterngeld beträgt höchstens 1800 und mindestens 300 Euro im Monat. Es wird maximal 14 Monate gezahlt.