Mitarbeiter können arbeitsmedizinische Untersuchungen verlangen
Mainz (dpa/tmn) - Arbeitnehmer haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Das ergibt sich aus Paragraf elf des Arbeitsschutzgesetzes.
Der Arbeitnehmer kann regelmäßig über Vorsorgeuntersuchungen prüfen lassen, ob sich aus seinem Arbeitsplatz Gefahren für die Gesundheit ergeben. Darauf weist Prof. Stephan Letzel von der Universitätsmedizin Mainz hin. So kann der Arzt in einem Job mit Feinstaubbelastung etwa einen Lungenfunktionstest machen oder bei einem Büroarbeiter eine Augenuntersuchung. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber. Möchte der Arbeitnehmer sich von einem anderen Arzt als dem Betriebsarzt untersuchen lassen, trägt er die Kosten selbst.
Der Betriebsarzt unterliegt dabei der Schweigepflicht. „Erzählen die Ärzte ohne Erlaubnis dem Arbeitgeber von den Befunden des Mitarbeiters, kostet sie das Kopf und Kragen“, erklärt der Experte von der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin. Der Bruch der ärztlichen Schweigepflicht sei strafbar. Die Angst vieler Mitarbeiter vor einer Indiskretion des Arztes sei grundlos.