Durchgangsärzte sind Fachärzte mit einer besonderen Zulassung, die vom Arbeitnehmer im Falle eines Unfalls für die Erstversorgung heranzuziehen sind. Die sogenannten „D-Ärzte“ melden den Vorfall auch der Berufsgenossenschaft. Das berichtet das „Bremer Arbeitnehmer Magazin“ (Ausgabe 7/2014) der Arbeitnehmerkammer Bremen. Bei einem Wegeunfall trägt nicht die Krankenkasse die Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation, sondern die Berufsgenossenschaft.
Um einen Durchgangsarzt zu finden, können Beschäftigte im Netz bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung nachgucken. „Ist die Erstversorgung sehr dringend, können Betroffene aber auch ins nächste Krankenhaus gehen“, erläutert Elke Biesel von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.