Neujahrsgrüße haben ein Verfallsdatum
Hamburg (dpa/tmn) - „Gesundes neues Jahr!“ Das wünschen derzeit Kollegen und Geschäftspartner. Nur bis wann ist so ein Neujahrsgruß passend? Die Antwort kennt das Netzwerk Etikette Trainer International.
Bis Mitte Januar ist ein Neujahrsgruß passend. Danach wirke der Wunsch zu einem gelungenen neuen Jahr zumindest Fremden gegenüber etwas merkwürdig, so das Netzwerk Etikette Trainer International. Einen festen Stichtag gebe es aber nicht. Gute Wünsche hätten schließlich kein Verfallsdatum. Bei guten Bekannten könne der Gruß auch deutlich später noch angebracht sein.
Späte Neujahrsgrüße sollten aber mit einigen begleitenden Worten eingeleitet werden. So könne man etwa sagen: „Das Jahr ist zwar schon fortgeschritten, aber ich finde, für gute Wünsche ist es noch nicht zu spät. Also alles Gute für Sie im neuen Jahr.“