Neue Bedingungen für Gründungszuschuss
Berlin (dpa/tmn) - Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, kann sich Rückendeckung holen. Zum Beispiel in Form eines Gründungszuschusses. Die Bedingungen dafür haben sich allerdings geändert.
„Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes muss man spätestens sieben Monate nach Beginn der Zahlung des Arbeitslosengeldes sein Unternehmen beim Gewerbe- oder Finanzamt anmelden“, sagte Nina Gerstenberg von der Stiftung Warentest. Früher konnte das Unternehmen auch noch im neunten Monat nach Beginn der Zahlung des Arbeitslosengeldes gegründet werden. Ende 2011 trat jedoch ein neues Gesetz in Kraft, dass die Konditionen zum Gründungsschuss änderte.
Das bedeutet, dass Arbeitslose sich im Jahr 2012 um die Förderung viel früher kümmern müssen. „Am besten kümmert man sich bereits, bevor der Job ausläuft und man die Arbeitslosigkeit anmelden muss“, erklärte die Expertin.
Der Gründungszuschuss richtet sich an Menschen, die nach einer Anstellung arbeitslos werden und sich nun selbstständig machen möchten. Im Maximum bewilligt die Arbeitsagentur eine Förderung für die Dauer von 15 Monaten. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Gezahlt wird zunächst sechs Monate lang Arbeitslosengeld I sowie eine Pauschale von 300 Euro. Bewilligt die Arbeitsagentur eine Verlängerung, kann die Pauschale für weitere 9 Monate gezahlt werden.
„Anders als früher haben Arbeitslose aber keinen Rechtsanspruch mehr auf die Förderung“, sagte Gerstenberg. Ob Arbeitslose einen Gründungszuschuss bekommen, liegt daher ganz im Ermessen des Beraters bei der Arbeitsagentur. „Deshalb ist es sehr wichtig das Gespräch mit dem Berater gut vorzubereiten“, so Gerstenberg. So solle man sich etwa gute Argumente überlegen, die belegen, warum jemand ein guter Unternehmer sein wird. Das könnten etwa besondere kaufmännische oder organisatorische Fähigkeiten und Branchenkenntnisse sein.
Letztes Jahr bekamen 128 000 Menschen den Gründungszuschuss. Gezahlt wurden insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro. Für das kommende Jahr plant die Bundesagentur für Arbeit Ausgaben in Höhe von 1 Milliarde Euro.