Nutzung von Privatgeräten im Job mit Chef absprechen
Köln (dpa/tmn) - Bevor der private Computer im Job zum Einsatz kommt, sollten Arbeitnehmer mit ihrem Chef sprechen. Denn geht das Gerät während der Arbeitszeit kaputt, zahlt der Arbeitgeber nicht automatisch für die Reparatur, erklärt die Anwältin Nathalie Oberthür.
Vielmehr müsse der Arbeitgeber die Kosten für die Reparatur privater elektronischer Geräte lediglich erstatten, wenn der Arbeitnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitgebers handelt. Nimmt der Arbeitnehmer private elektronische Geräte dagegen auf eigenen Wunsch mit, weil er etwa mit dem eigenen Laptop lieber arbeitet als mit dem Firmen-Laptop, trägt er die Kosten für die Reparatur im Schadensfall selbst. „Dann ist es das Privatvergnügen des Arbeitnehmers“, sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Denn der Arbeitgeber sei nicht dafür verantwortlich, wenn der Arbeitnehmer den eigenen PC allein deshalb mitnehme, weil er lieber mit dem vertrauten Gerät arbeitet.
Zwei von drei Angestellten in Deutschland erledigen berufliche Aufgaben zumindest gelegentlich auf ihrem privaten Rechner oder Smartphone. Nach einer Umfrage des IT- und Managementberaters Accenture nutzen sie vor allem eigene PCs (56 Prozent), Laptops (53 Prozent) und Smartphones (36 Prozent) am Arbeitsplatz. Die Begründung: Die Angestellten wollen im Job nicht auf den gewohnten höheren Standard ihrer Privatgeräte verzichten, wie Accenture berichtete.
Doch für die Unternehmen ist die Sache heikel: Auf den Privatgeräten der Mitarbeiter können einfachere Virenscanner installiert sein oder Sicherheitsprogramme komplett fehlen. Geschieht diese „Invasion privater Technologie“ am Arbeitsplatz ungesteuert, ist die Sicherheit von Daten und IT-Systemen in Gefahr, warnt Accenture.
Nicht nur bei der Hardware vermischen Angestellte demnach Privates mit Arbeit: 28 Prozent der Befragten in Deutschland nutzen beruflich das eigene Webmail-Konto, fast jeder Fünfte (18 Prozent) kommuniziert über soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter mit Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern.