Private Postings gehen Chef häufig nichts an
Heidelberg (dpa/tmn) - Privat ist privat. Oder nicht? Darf der Chef Mitarbeiter abmahnen wegen Meinungsäußerungen, die sie auf ihren privaten Accounts in sozialen Netzwerken posten?
Mitarbeiter müssen wegen Äußerungen auf privaten Accounts in sozialen Netzwerken in der Regel keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten. Darauf weist Michael Eckert hin, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg. Was jemand in der Freizeit macht, geht Arbeitgeber erst einmal nichts an. Etwas anderes kann allerdings gelten, wenn die Äußerung Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat. Je mehr jemand in einer herausgehobenen Stellung tätig ist, etwa als Betriebsrat oder als Geschäftsführer, desto eher kann es zu solchen Auswirkungen kommen.
Deutlich zurückhaltender sollten Mitarbeiter sein, wenn sie sich im Intranet oder über Firmen-Accounts in sozialen Netzwerken äußern. „Vieles, was im privaten Bereich in Ordnung ist, kann dort zur Abmahnung oder zur Kündigung führen“, erklärt Eckert, der im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins ist. Dabei ist der berufliche Bezug eindeutig gegeben - schließlich nutzt der Arbeitnehmer IT-Accounts des Arbeitgebers. Dieser kann dann zum Beispiel wegen einer Störung des Betriebsfriedens aktiv werden.
Probleme bekommen Arbeitnehmer auch, wenn sie sich in öffentlich zugänglichen privaten Accounts in sozialen Netzwerken beleidigend oder geschäftsschädigend über ihre Firma äußern.
Ansonsten gilt bei privaten Accounts jedoch: Auch wenn Kollegen Äußerungen geschmacklos finden - dass der Chef deswegen eine Abmahnung oder sogar Kündigung ausspricht, wird nur selten rechtlich zulässig sein.