Prozess: Kein Krankengeld bei Marathonlauf

Mannheim (dpa) - Wer Marathon laufen kann, ist nicht krank: Weil sie trotz einer Krankschreibung an einem Langstreckenlauf teilgenommen hat, hat ihr Arbeitgeber der 41-jährigen Frau keinen Lohn gezahlt.

Das Gericht stimmte dem Chef zu.

Eine Frau wollte vor dem Arbeitsgericht Mannheim das nichtgezahlte Krankengeld einklagen. Doch sie verlor. Die Richter wiesen die Klage ab, weil das Attest durch ihre sportliche Aktivität unglaubwürdig geworden sei. Die Frau habe keine weiteren Beweise für ihre Arbeitsunfähigkeit vorgelegt, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Freitag (4. Februar). Die 41-Jährige behauptete, psychisch krank gewesen zu sein. Deshalb habe ihr Arzt ihr empfohlen, Sport zu treiben. Das Gericht bezweifelte dies jedoch und verwies darauf, dass auch ein Marathon psychisch belastend sei.