Religionszugehörigkeit fehlt: Keine Kündigung

Ludwigshafen (dpa) - Ein kirchlicher Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter nicht ohne weiteres kündigen, weil er keiner christlichen Kirche angehört. Das entschied das Arbeitsgericht Ludwigshafen in einem am Dienstag (1.2.) bekanntgewordenen Urteil.

Eine Kündigung ist demnach nicht rechtens, wenn der Arbeitgeber bei der Einstellung wusste, dass der Mitarbeiter kein Christ ist und dessen Verhalten am Arbeitsplatz bisher keinen Anlass zur Klage gegeben hat (Aktenzeichen: 3 Ca 2807/09).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage der Mitarbeiterin einer christlichen Sozialstation Recht. Der Arbeitgeber hatte eine sogenannte personenbedingte Kündigung ausgesprochen, da sie als Muslimin keiner christlichen Kirche angehöre. Allerdings war dies bei der Einstellung der Frau bekannt gewesen. Daher winkte das Arbeitsgericht ab. Zwar dürften Kirchen durchaus die Beschäftigung von Mitarbeitern von der Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche abhängig machen ­ aber nicht im Nachhinein, so das Gericht. Denn dann verhielten sie sich widersprüchlich.