Sozialgericht: Stundenlohn von 3,88 Euro ist sittenwidrig
Frankfurt/Main (dpa) - Ein Stundenlohn von 3,88 Euro ist sittenwidrig. So urteilte ein Gericht. In dem Fall war die Zwangslage und Unerfahrenheit eines Arbeitnehmers ausgenutzt worden.
Ein Stundelohn von 3,88 liege deutlich unterhalb des künftigen Mindestlohns von 8,50 Euro und ist sittenwidrig. So lautete das Urteil des Frankfurter Sozialgerichts (Az. S 32 AS 620/14 ER). In dem aktuellen Fall liege es nahe, dass die Zwangslage und Unerfahrenheit des Arbeitnehmers ausgenutzt worden sei.
Der Ausländer arbeitete sechs Stunden wöchentlich für den geringen Lohn. 100 Euro kamen so im Monat zusammen. Der Antrag seiner Familie auf Hartz IV wurde mit der Begründung abgelehnt, sie halte sich nur zur Arbeitssuche in Deutschland auf. Der 100-Euro-Job des Familienvaters spiele keine Rolle, da der Verdienst unter der Erheblichkeitsgrenze von 200 Euro liege.
Nach Meinung des Sozialgerichts steht der Familie jedoch staatliche Unterstützung zu, da der Vater bei einer ordnungsgemäßen Bezahlung über 200 Euro verdienen würde. Daher sei er ein Arbeitnehmer und nicht arbeitssuchend. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.